Allgemeine Geschäftsbedingungen – Physiotherapie Dr. Nüske

1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der Physiotherapie Dr. Nüske.

Abweichende AGB internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.

Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Telefax (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt.
 
§ 2 Behandlung
Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

Der Therapeut ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im Einzelfall variieren.

§ 3 Termine / Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen (nicht E-Mail). Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.

Sobald ein Patient in der Physiotherapie Dr. Nüske einen Behandlungstermin vereinbart,entsteht ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem Patienten. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden. Der Gesetzgeber versteht unter typischen Dienstverträgen in § 611 BGB einen Arbeitsvertrag oder den Behandlungsvertrag. Gegenstand des Dienstvertrages sind entgeltliche Dienste jeder Art (§ 611 Abs. 2 BGB). Anders als beim Werkvertrag wird bei einem Dienstvertrag nicht ein bestimmter Erfolg (Arbeitsergebnis) geschuldet, sondern es werden die Dienste für sich
betrachtet (Tätigkeit). Der Dienstverpflichtete schuldet lediglich den Dienst an sich, nicht aber auch einen bestimmten Erfolg.

Nimmt also der Patient - gleich aus welchem Grunde - den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers/ des Patienten. Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
 
Die Physiotherapie Dr. Nüske ist dann - bezogen auf den versäumten Behandlungstermin - von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß §615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen.

Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten/ Patienten liegen. Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag. Zum Schutze des Dienstleistenden geht nach § 616 BGB der Vergütungsanspruch nicht unter, wenn dieser eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
 
Die Physiotherapie Dr. Nüske sieht von der Geltendmachung des  Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird. Wird der Termin nicht 24 Std. vorher abgesagt, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt kann auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.
 
Nach § 615 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Dienstverpflichtete vom Berechtigten die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen wenn der Berechtigte in Annahmeverzug gerät, zugleich ist er zu einer Nachleistung der Dienste nicht verpflichtet. Denn beim Dienstvertrag wird nicht der bestimmte Erfolg geschuldet, sondern vielmehr die aufgebrachte Zeit.
 
§ 4 Haftung
In den Räumen der Physiotherapie Dr. Nüske werden auch freiberufliche Physiotherapeuten beschäftigt. Die Physiotherapie Dr. Nüske haftet weder für diese Therapeuten, noch für evtl. durch diese verursachte Schäden. Weiterhin schließt die Praxis jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten/Fahrlässigkeit des Patienten entstehen.

Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste oder aktuell als beste anerkannte Aussage getroffen zu haben.

§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen
Erforderliche Zuzahlungen sind spätestens vor Beginn der dritten Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten legen einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung, vor.

Preise für Therapien bei Privatpatienten sind frei verhandelbar. Privatrechnungen
jeglicher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zu begleichen. Zahlungszielüberschreibungen berechtigen die Praxis zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen der Praxis gegenüber dem Kunden. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro neben den entstehenden Bankgebühren erhoben.

Bei Zweifeln an der Liquidität des Kunden ist die Praxis berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
 
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.
 
Dr. Franco Nüske
(Inhaber)

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag, Sonntag & an Feiertagen geschlossen